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Deutsch-Spanische Rechtsangelegenheiten

Rechtsanwalt Ulrich Krampe hat sich in seiner anwaltlichen Tätigkeit auf deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten spezialisiert.

Einen Schwerpunkt bilden deutsch-spanische Erbrechtsangelegenheiten. Vor diesem Hintergrund berät Herr Krampe seine Mandanten neben dem deutschen Erbrecht und Erbsteuerrecht auch in allen Fragen betreffend das spanische Erb- und Schenkungsrecht, die Grundzüge der spanischen Steuerpflicht und das spanische Hypothekenvollstreckungsrecht.

Eine nachfolgeorientierte Erwerbsplanung in Bezug auf Spanienimmobilien ist von hoher Wichtigkeit. Für viele heutige und zukünftige Eigentümer von Immobilien und anderen Vermögen in Spanien stellt sich die Frage, nach welchem Recht die Immobilie oder das Vermögen vererbt wird und welche erbschaftssteuerlichen Konsequenzen auf ihre Erben zukommen. Sind spanische Staatsbürger beteiligt, könnten für diese in den einzelnen Regionen (comunidades autónomas) unterschiedliche Erbrechte („Foralrechte“) gelten.

Praktisch ist von großer Bedeutung, dass alle Übertragungen von Immobilien in Spanien von Herrn Rechtsanwalt und Notar beurkundet und - in Kooperation mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei - von seiner Kanzlei in Berlin aus abgewickelt werden können.

Auch die Frage der Hypothekenvollstreckung ist für Deutsche von großer Bedeutung, gleichgültig ob als Gläubiger oder als Schuldner. Angesichts des beachtlichen Immobilienvermögens Deutscher in Spanien ist die Hypothekenvollstreckung in spanische Immobilien ein wichtiger Aspekt. Da die Einspruchsmöglichkeiten des Schuldners gegenüber dem deutschen Recht eingeschränkt sind und das Verfahren in der Regel kürzer ist, ist die Immobiliarvollstreckung in Spanien für deutsche Gläubiger durchaus erwägenswert.